Achtung Lebensgefahr: Die Ill ist ab sofort ganzjährig in der Stadtstrecke von der alten Vereinigungsbrücke bis zur Montfortbrücke mit einem Betretungsverbot gesperrt. Grund sind ganzjährige Sprengarbeiten in der Illschlucht. Es erfolgt auch keine Warnung bei einem Schwallereignis da auch die Warnanlage abgebaut wurde!
Plan, Ansicht zum Vergrößern:

Bitte um Abgabe des Fischerbüchel und der Fangstatistik!

 

Letzter Abgabetermin: 10. Dezember 2022

Wer vorher schon seine Angelsachen einwintern möchte, darf das Fischerbüchel auch ab sofort, gerne abgeben!


Bitte keine Fahrerlaubnisse mit dem Fischerbüchel abgeben!

Die Auswertung der Büchel benötigt sehr viel Zeit und diesen Zeitrahmen muss man planen und genau deswegen

bestehen wir auf eine termingerechte Abgabe!

18. Mai 2021 die SICHERHEITSMASSNAHMEN wurden wieder aufgehoben - viel Spaß beim Fischen!

Warnung:

Vom 30.04. bis voraussichtlich 12.05.2021 werden an der Unteren Ill Bereich Stadtstrecke, inklusive Kapfschlucht Bäume gefällt.

Es können Bäume, Steine usw. abstürzen und Fischer in diesem Bereich am und im Wasser gefährden.

In dieser Zeit ist das Fischen währenden den Arbeitszeiten lebensgefährlich und daher verboten.

Die Warnanlage wird in dieser Zeitspanne abgebaut und nach Abschluss der Arbeiten wieder installiert.

Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, werden wir die Warnung wieder von der Homepage entfernen und das Fischen wird in den Bereichen wieder erlaubt sein.

Der Vorstand

Werte Mitglieder des FVF

Nun leider zur 1000. Erinnerung teilen wir mit in Zusammenhang mit der Fahrberechtigung (kein Spaß):

- Die Fahrberechtigung hat nur in Ausübung mit der Fischerei ihre Gültigkeit.

- Für alle anderen privaten Aktivitäten ist dies nicht Zulässig und Verboten. (z.B.: Spazierengehen mit seiner Liebsten, Baden gehen, Hund ausführen, Wassersport, usw.)

- Privater Missbrauch hat den sofortigen Entzug der Fahrberechtigung zur Folge.

- Im Fischer Büchlein wird dies mit einem V (Verwarnung) versehen.

 

 

Die Zufahrtsberechtigung ist gültig ab:

  • 1. Februar für Lizenz A und B ist im Alpenrhein 
  • 1. März Baggersee und Alte Rüttenen 

 

Wir halten uns alle an die Vereins- und Fangbestimmungen, damit ist es möglich

unserem Hobby entspannt nachzugehen!

Keinem unserer Fischereiaufseher macht es Spaß zu Verwarnen oder im Fischerbüchel negative Einträge zu machen, geschweige den

Fahrberechtigungen, Fischerbüchel etc. abzunehmen! Auch Sie bevorzugen eine normales harmonisches Aufeinandertreffen.

 

Wichtig für Tageskarten Käufer/innen gilt:

- Die selbständige Zufahrt zu den Baggerseen und Alte Rüttenen sowie Alpenrhein ohne Fahrberechtigung ist Verboten!

- Ein Tipp, fahren Sie mit einem Vereinsmitglied zum gemeinsamen Fischen, das ist natürlich erlaubt und macht auch Spaß meistens mehr Spaß als alleine zum Fischen zu gehen.(Doof ist, nur wenn "Mann" selbst als Schneider heim geht und der Kollege fängt und labert foot-in-mouthundecided) Revanche ausmachen, Rache ist schön, wenn’s klappt! laughingwink

 

Werte Besucher/innen

Ein UPDATE, unsere Webseite kann nun noch sicherer unter

https://www.fischereiverein-feldkirch.at

erreicht werden!

Ein Tipp, zieht den Link auf euren Desktop und für den nächsten Besuch, dann einfach nur ein Doppelklick darauf setzten!

LG der Webmaster cool

Nun was Erfreuliches für alle FischerInnen. Das Anfischen, Saisonstart am Rhein war am 1. Februar und der März lässt auch nicht mehr lange auf sich warten! Nun dann können wir alle wieder dem schönsten Hobby nachgehen - FISCHEN!

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